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Europamarkt Aachen 2013
Kunsthandwerk und Design

Sa 7. September 10 - 19 Uhr
So 8. September 11 - 19 Uhr

Teilnahmebedingungen

Veranstalter des Europamarktes der Kunsthandwerker ist die Handwerkskammer Aachen. Für die Organisation und Durchführung zeichnet die Beratungsstelle für Formgebung der Handwerkskammer Aachen verantwortlich.

Grundsätzliche Voraussetzung für die Zulassung zum Markt ist eine Gewerbe- und steuerrechtlich gültige Meldung.

Jeder Kunsthandwerker, der in einem vom Gesetzgeber als Handwerk ausgewiesenen Beruf arbeitet, z. B. im Keramikerhandwerk (Drehkeramik), im Glaserhandwerk (Bleiverglasung, Glasmalerei) usw. muss nachweisen, dass er in der Handwerksrolle der für ihn zuständigen Handwerkskammer geführt wird. Die Kopie der Handwerkskarte muss der Bewerbung beigelegt werden.

Als Gäste können freischaffende Künstler aus den Bereichen Malerei, Bildhauerei, Grafik sowie Design zugelassen werden, wenn sie bei ihrem Finanzamt gemeldet sind.

Neben den rechtlichen Voraussetzungen sind vor allem die Gestaltungsqualität der Produkte und des Standes Kriterien für die Zulassung. Über die Zulassung zur Teilnahme entscheidet die Beratungsstelle für Formgebung der Handwerkskammer Aachen.

Es wird vorausgesetzt, dass jeder Kunsthandwerker an beiden Markttagen anwesend ist.

Eine Vorführung der Herstellung und Techniken sind aus Gründen der Verkaufsförderung ratsam.

Auf Grund unserer Beobachtungen der letzten Jahre weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass Sie mit Ihrer Unterschrift bestätigen, dass die von Ihnen auf dem Europamarkt angebotenen Arbeiten ausschließlich von Ihnen selbst oder in Ihrer Werkstatt gefertigt worden sind. Es ist untersagt, andere Arbeiten anzubieten. Außerdem ist es nicht erlaubt, dass ein zum Markt zugelassener Kunsthandwerker einen nicht zugelassenen mit seinen Arbeiten am Stand aufnimmt.

Wer hiergegen verstößt, wird vom Markt ausgeschlossen.

Das Marktgelände wird nach Marktschluss allgemein überwacht. Für die Sicherheit seines Standes ist aber jeder Aussteller selbst verantwortlich. Wir raten deshalb drigend dazu, Stand und Arbeiten zu sichern bzw. über Nacht mitzunehmen. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden durch Diebstahl, Vandalismus, Witterungseinflüsse oder ähnliches.