drechsler_1200_480
Handwerkskammer Aachen

Bewerbung

Bewerbungszeitraum: September bis Dezember des Vorjahres
Bewerbung: Produktbeschreibung mit aussagekräftigen Fotos (der Produkte, die Sie auf dem Markt zeigen möchten und des Marktstandes), Lebenslauf und gewerbliche Anmeldung per Mail oder auf dem Postweg
Auswahlkriterien: Innovative Gestaltung, handwerklich-technische Qualität, attraktive Standgestaltung
Zulassungsvoraussetzung: Gewerbeanmeldung verbunden mit einer der folgenden Einträge: Eintrag in die Handwerksrolle, Eintrag in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke, Eintrag in das Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe oder Mitgliedschaft in einer Arbeitsgemeinschaft des Kunsthandwerks oder Zulassung als freischaffende Künstler*innen oder Designer*innen
Stände: die Stände sind von den Ausstellenden mitzubringen. Sicherheits- und brandschutztechnische Auflagen sind zu beachten.
Zu- oder Absage: Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt durch die Beratungsstelle für Formgebung der Handwerkskammer Aachen. Das Verfahren ist zweistufig. Nach der ersten Auswahl, die in der Regel im Januar stattfindet, informieren wir Sie, ob Sie grundsätzlich zugelassen sind. Bis Ende März teilen wir Ihnen mit, ob wir einen freien Platz für Sie gefunden haben. Sie erhöhen Ihre Chancen, wenn Sie uns verschiedene, Ihnen mögliche Standgrößen mitteilen.

Teilnahmebedingungen

Veranstalter ist die Handwerkskammer Aachen. Für die Organisation und Durchführung zeichnet die Beratungsstelle für Formgebung der Handwerkskammer Aachen verantwortlich.

Grundsätzliche Voraussetzung für die Zulassung zum Markt ist eine Gewerbe- und steuerrechtlich gültige Meldung.

Kunsthandwerker*innen, die in einem vom Gesetzgeber als Handwerk ausgewiesenen Beruf arbeiten, z. B. im Keramikerhandwerk (Drehkeramik), im Glaserhandwerk (Bleiverglasung, Glasmalerei) usw. müssen nachweisen, dass sie in der Handwerksrolle der für sie zuständigen Handwerkskammer geführt werden. Die Kopie der Handwerkskarte muss der Bewerbung beigelegt werden.

Als Gäste können freischaffende Künstler*innen aus den Bereichen Malerei, Bildhauerei, Grafik sowie Design zugelassen werden, wenn sie bei ihrem Finanzamt gemeldet sind.

Neben den rechtlichen Voraussetzungen sind vor allem die Gestaltungsqualität der Produkte und des Standes Kriterien für die Zulassung. Über die Zulassung zur Teilnahme entscheidet die Beratungsstelle für Formgebung der Handwerkskammer Aachen.

Es wird vorausgesetzt, dassTeilnehmende an beiden Markttagen anwesend ist.

Eine Vorführung der Herstellung und Techniken sind aus Gründen der Verkaufsförderung ratsam.

Auf Grund unserer Beobachtungen der letzten Jahre weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass Sie mit Ihrer Unterschrift bestätigen, dass die von Ihnen auf dem Europamarkt angebotenen Arbeiten ausschließlich von Ihnen selbst oder in Ihrer Werkstatt gefertigt worden sind. Es ist untersagt, andere Arbeiten anzubieten. Außerdem ist es nicht erlaubt, dass ein zum Markt zugelassener Teilnehmende einen nicht zugelassenen mit seinen Arbeiten am Stand aufnimmt.

Wer hiergegen verstößt, wird vom Markt ausgeschlossen.

Das Marktgelände wird nach Marktschluss allgemein überwacht. Für die Sicherheit seines Standes ist aber jeder Ausstellende selbst verantwortlich. Wir raten deshalb drigend dazu, Stand und Arbeiten zu sichern bzw. über Nacht mitzunehmen. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden durch Diebstahl, Vandalismus, Witterungseinflüsse oder ähnliches.



Standkosten + Zahlungsbedingungen

Standkosten (Beispiele):    2 x 2 = 144,00 €
                                              3 x 2 = 216,00 €
                                              3 x 3 = 324,00 €

Der Quadratmeterpreis beträgt für den nächsten Markt 36 €. Änderungen vorbehalten.

Zahlungsbedingungen: Die Standgebühr wird mit Erhalt der Rechnung bis zum angegebenen Zahlungsziel fällig. Nach fristgerechtem Eingang der Standgebühr erfolgt die grundsätzliche Zulassung zum Markt. Der genaue Standplatz und die Standnummer werden zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt. Bei Rücktritt von der Teilnahme nach einem bestimmten Stichtag ist die Standgebühr in voller Höhe zu entrichten.

In der Standgebühr sind folgende Leistungen durch den Veranstalter enthalten:

  • Standplatz für 2 Tage
  • Elektroanschluss inkl. Energiekosten (falls gewünscht)
  • Monteur- und Ordnerservice
  • Nachtbewachung des Marktgeländes
  • Sanitätsdienst
  • Müllentsorgung
  • Eintrag auf der Internetseite, Ausstellerverzeichnis
  • Eintrag Flyer
  • Werbematerial (Einladungskarten, Plakate)
  • Öffentlichkeitsarbeit in diversen Medien
  • Social Media Arbeiten